Häufige Fragen
Wann kann die Energielieferung starten?
Den verbindlichen Liefertermin teilen wir Ihnen mit, sobald uns Ihr örtlicher Netzbetreiber alle Daten für Ihre Belieferung mit Energie bereitgestellt hat.
Kunden, die Ihr Sonderkündigungsrecht des bisherigen Versorgers nutzen, können frühestens zum Monatsanfang des übernächsten Monats beliefert werden. Die Nutzung des Sonderkündigungsrechts führt dazu, dass Sie gegebenenfalls für einen bis zwei Monate in die Grundversorgung Ihres örtlichen Versorgers zurückfallen. Es ist aber jederzeit gewährleistet, dass Sie in der Übergangszeit sicher mit Energie versorgt sein werden.
Was muss ich zu Laufzeit und Kündigung wissen?
Der Vertrag hat die in dem Auftrag angegebene Erstlaufzeit („Erstlaufzeit = Energie-Preisgarantie“). Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr analog der Preisgarantie, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sauber Strom
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Unseren Tarif „Sauber Strom“ erhalten Sie, soweit Ihr Jahresverbrauch nicht größer 100.000 kWh ist. Speicherheizungen und Wärmepumpen können nicht beliefert werden.
Gewerbebetriebe mit Wandlermessung zahlen zusätzlich die Kosten des örtlichen Netzbetreibers für diese Messtechnik. Diese werden in unserer Rechnung gesondert ausgewiesen. Bitte achten Sie beim Ausfüllen Ihres Stromlieferantrages auf den richtigen Wandlerfaktor. Diesen finden Sie in der letzten Rechnung Ihres bisherigen Lieferanten.
Sicher Gas
Gibt es Verbrauchsgrenzen für Ihren Tarif?
Unseren Tarif „Sicher Gas“ erhalten Sie, soweit Ihr Jahresverbrauch niedriger als 300.000 kWh ist.
Welche Steuern und Abgaben sind im Gesamtpreis enthalten?
Die aufgeführten Nettopreise enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Bruttopreise beinhalten die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (zurzeit 19%) und sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die Mehr-wertsteuer hinzugerechnet. Die aufgeführten Preise enthalten die Konzessionsabgabe gemäß der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV). Die aufgeführten Preise für Gaslieferungen enthalten die Energiesteuer auf Erdgas (Erdgassteuer) in Höhe von zurzeit 0,55 ct/kWh netto bzw. 0,65 ct/kWh brutto.
Sicherheitshinweise
Bitte beachten Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen bei Gasgeruch in Gebäuden
- Elektrische Einrichtungen aller Art wie Türklinken, Beleuchtungen, Telefon, nicht geschützte Taschenlampen und ähnliches nicht benutzen.
- Nicht rauchen, kein offenes Feuer.
- Sofort Türen und Fenster öffnen, für Durchzug und Belüftung sorgen.
- Hauptsperreinrichtung schließen.
- Gefährdete Personen zum Verlassen des Hauses auffordern (nicht klingeln!)
- Gefahrenbereiche absichern.
- Ihren Netzbetreiber benachrichtigen.
Vorschriften zur Verwendung
Wir weisen gemäß § 107 Abs. 2 Energiesteuer – Durchführungsverordnung (EnergieStV) darauf hin, dass ausschließlich steuerbegünstigtes Erdgas geliefert wird. Das steuerbegünstigte Erdgas darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steu-er- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Umrechnungsfaktor
Beim Vergleich einer Kilowattstunde (kWh) Erdgas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchseinrichtungen und der Umstand, dass Erdgas auf der Grundlage des Brennwertes gemessen wird, berücksichtigt werden. Der in Kubikmetern (m³) Betriebsvolumen gemessene Erdgasverbrauch wird zum Zwecke der Abrechnung in kWh mit dem jeweils in der Rechnung angegebenen Umrechnungsfaktor multipliziert.


